Gemeinde Oberhofen am Irrsee
Kundmachung
Zahl: 2020
Betreff: Nachtragsvorschlag für das Finanzjahr 2020, Auflage
Kundmachung
Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des OÖ. Gemeindeverordnung 1990 wird hiermit
kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der
Gemeinde Oberhofen am Irrsee im Jahr 2020 von heute an durch zwei Wochen , d.i. bis zum 07.10.2020,
im Gemeindeamt öffentlich aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Erinnerungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann,
der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim gefertigten Gemeindeamt eingebracht werden.
veranschlagt: 22.09.2020
abgenommen: 02.12.2020