Nutzungsbedingungen für das Schnupperticket –KlimaTicket Salzburg Classic Plus:
Link zum Reservierungsportal: https://www.schnupperticket.at/oberhofen-irrsee
oder für Personen ohne Internetzugang telefonisch unter: 06213/8215
1. Gültigkeit der Fahrkarten
Mit dem Klimaticket Classic Plus können Oberhofner- Bürgerinnen und Bürger
alle öffentlichen Verkehrsmittel „Oberhofen – Salzburg“ nutzen siehe
https://salzburg-verkehr.at/tickets-preise/zeitkarten/klimaticketsalzburg/
Die „Klimaticket Classic Plus“ Jahreskarte beinhaltet folgende Zusatzleistungen:
* Alle im Oberösterreichischen Familienpass eingetragenen Kinder unter 15 Jahren fahren gratis mit.
* Ein Hund (Beißkorb und Leinenpflicht beachten) und auch ein Fahrrad werden kostenlos befördert.
* Am Wochenende und an Feiertagen kann eine zweite Person gratis mitgenommen werden.
2. Wer ist ausleihberechtigt
Die Fahrkarten kann von allen Personen ab dem 16. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz
in Oberhofen am Irrsee gratis ausgeliehen werden.
Pro Nutzer:in wird nur 1 Ticket vergeben, 2. Ticket bei Bedarf und
Verfügbarkeit nur mit telefonischer Vorreservierung möglich. 06213/8215
Eine Weitergabe an dritte Personen ist unzulässig.
3. Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarte kann – über das Reservierungsportal www.schnupperticket.at –
oder den Link auf der Homepage www.oberhofen-irrsee.at reserviert werden.
Achtung: Reservierungen für das Wochenende und für Feiertage müssen bereits
für den Vortag eingetragen bzw. angemeldet werden (z.B: Nutzung für Samstag/Sonntag geplant ->
Reservierung ab Freitag).
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind
maximal 2 Monate vor der Ausleihung möglich. Die Fahrkarte kann im Gemeindeamt
Oberhofen zu den Öffnungszeiten am Nutzungstag abgeholt werden.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
und am Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:30 Uhr.
Die Rückgabe hat bis spätestens 07:30 Uhr am Folgetag der Entlehnung in den Gemeindebriefkasten
zu erfolgen. Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme
der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich!
Die Gemeinde Oberhofen am Irrsee behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen
bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag
ohne Angabe von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Es ist KEINE Kaution vorab mehr notwendig!
4. Wie lange kann man ein Ticket ausleihen?
Das kostenlose Ausleihen ist pro Person auf 7 Tage pro Monat beschränkt.
5. Was ist, wenn…?
Der Nutzer haftet aus welchen Gründen auch immer für den Verlust der gegenständlichen Jahreskarte
mit einem Kostenersatz an die Gemeinde in der Höhe von € 465,00. Wird die Fahrkarte nicht rechtzeitig
zurückgegeben, wird von der Gemeinde eine Mahngebühr von € 50,00 vorgeschrieben. Im Fall einer
Nichtabholung oder bei Verhinderung gelten die reservierten Tage trotzdem als in Anspruch genommen.