Bürgerservice
Die MitarbeiterInnen des Bürgerservice stehen Ihnen in allen Belangen des Unternehmens "Gemeinde Oberhofen" mit Rat und Tat zur Seite. Das Bürgerservice stellt ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung, damit Sie ihren Behördengang so einfach und unbürokratisch wie möglich abwickeln können.
Auch außerhalb der Dienstzeiten ist das Gemeindeamt für Sie da. Hier finden Sie aktuelle Infos von A wie Ausschreibungen bis Z wie Zahlen und Fakten sowie allgemeine Surftipps.
Außerdem haben wir Ihnen hier die wichtigsten Formulare zum direkten Download zusammengestellt:
Familie:
Familienurlaubszuschuss (Land OÖ)
Familienkarte
Kinderbetreuungsbonus (Land OÖ)
Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe für Schulveranstaltungen (Land OÖ)
Ansuchen um Gewährung einer Schulveranstaltungsbeihilfe (Gemeinde)
Heimfahrtbeihilfe / Schulfahrtbeihilfe
Allgemein:
Antrag auf Veranstaltungsbewilligung
Antrag auf Sperrstundenverlängerung
Anmeldung der Alkoholherstellung
Anmeldung Finanz-Online
Strafregisterbescheinigung
Meldezettel
Fernpendlerbeihilfe
Wohnungswerberfragebogen
Bauamt:
Abnahmebefund - Heizungsanlagen für feste Brennstoffe (§§ 22 und 32 Oö. LuftREnTG)
Abnahmebefund - Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe (§§ 22 und 32 Oö. LuftREnTG)
Antrag auf Grundsteuerbefreiung
Anzeige der Baufertigstellung (Kleinhausbauten u. Nebengebäude)
Anzeige der Baufertigstellung (Sonstige bauliche Anlagen)
Anzeige eines Bauvorhabens - Baufreistellung Betriebs- u. Nebengebäude
Anzeige eines Bauvorhabens - Baufreistellung Wohngebäude
Anzeige eines Bauvorhabens - Sonstige Bauvorhaben
Baubeginnsmeldung
Baubeschreibung
Baubewilligung-Ansuchen
Bauplatzbewilligung - Antrag um baubehördliche Bewilligung von Bauplätzen
Feuerungsanlage/Heizungsanlage/Lagerstätte OÖ. LuftREnTG 2002
Planverfassererklärung/Bauführererklärung/Einwendungsverzicht
Prüfbericht - Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (§ 25 Oö. LuftREnTG)
Prüfbericht - Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe (§ 25 Oö. LuftREnTG)
Verlängerung der Baubeginnsfrist bzw. Verlängerung der Baufertigstellungsfrist



