Mindestpension
Diese "Mindestpension" (Ausgleichszulagenrichtsatz) wird pensionsanspruchsberechtigten Personen in der Regel auf Grund der Pensionsgesetze garantiert. Sie beträgt derzeit € 772,40 brutto für Alleinstehende und € 1.158,08 brutto für Ehepaare. Es werden dabei jeweils alle Einkommen der in einem Haushalt lebenden Personen zusammengezählt (nicht jedoch Pflegegeld und Familienbeihilfe).
Hinweis:
Für Senior/innen, die z.B. eine Ausgleichs- oder Ergänzungszulage (Mindestpension) beziehen, besteht die Möglichkeit, die "VORTEILScard" der "ÖBB – Österreichischen Bundesbahnen" gratis zu erhalten. In diesem Fall ist der Gültigkeitszeitraum 5 Jahre.