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Gemeindevorstand

Gemeindevorstand (Mitglieder)

Bgm. Elisabeth Höllwarth-Kaiser

Vize-Bgm. Josef Endesgrabner

GR Johann Feldbacher

GR Andreas Neuhofer

GR Ernst Schweighofer

 

Zusammensetzung
Die Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom Gemeinderat gewählt. Dabei ist gemäß Art 117 Abs 5 B-VG das Proporzsystem zu beachten, es haben also alle im Gemeinderat vertretenen Parteien ein Recht auf anteilige Vertretung im Gemeindevorstand. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstands wird durch die Gemeindeordnung vorgegeben und ist im Allgemeinen an die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats geknüpft. In Oberösterreich beträgt die Anzahl beispielsweise zwischen drei und neun Mitgliedern.

Üblicherweise sind der Bürgermeister und die Vizebürgermeister Mitglieder des Gemeindevorstandes. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeindevorstand.

 

Aufgaben
Die genauen Aufgaben und Rechte des Gemeindevorstandes werden durch die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes definiert. Üblicherweise ist der Gemeindevorstand für die Vorberatung von Angelegenheiten zuständig, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen. Daneben ist - je Landes-Gemeindeordnung - ein Katalog von weiteren Aufgaben dem Gemeindevorstand übertragen. Zusätzliche Entscheidungsbefugnisse können dem Gemeindevorstand vom Gemeinderat im Einzelfall übertragen werden.